Thogepi 26th Dezember 2011, 12:14
Mein Vorschlag:
Geschäftsordnung des sim-deutschen Bundestages
(kurz: GO)
I. Allgemeiner Teil
§1 Zustimmung der Abgeordneten
(1) Mit der Freischaltung im internen Kongressforum akzeptiert der Abgeordnete die Geschäftsordnung und jegliche Konsequenzen die diese mit sich führt.
§2 Versammlungsort
(1) Der Bundestag tritt für seine Beratungen und Abstimmungen im offiziellen sim-deutschen Forum (https://simgermany.forumieren.org) zusammen.
(2) Alle Abgeordneten sind verpflichtet dort einen Account zu führen. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht bestehen, ist dieser Verpflichtet diesen innerhalb 48 Stunden anzulegen. Sollte dies nicht geschehen, verfallen die nicht spielinternen Rechte für die aktuelle Legislaturperiode.
(3) Der Zugang zu dem internen Kongressforum wird durch den Forumsadministrator für die Dauer der Legislaturperiode freigeschaltet.
(4) Der interne Forenbereich ist den Abgeordneten vorbehalten, im öffentlichen Bereich haben registrierte und bestätigte Mitglieder zwar Leserechte, können allerdings keine Beiträge verfassen.
§3 Abwesenheit
(1) Die Abwesenheit eines Abgeordneten von mindestens 48 Stunden ist dem
Bundestagspräsidenten im internen Kongressforum mindestens 24h im Voraus
mitzuteilen.
§4 Verhältnis zur Regierung
(1) Der Bundestag ist als legislatives Organ der Bundesrepublik nicht an die Weisungen der
Regierung gebunden.
(2) Ausnahmen von Absatz 1 sind möglich, sofern der Bundestag nach seiner
Konstituierenden Sitzung der Weisungsbefugnis der Regierung mit einfacher Mehrheit
zustimmt.
(3) Abweichend von Absatz 2 ist der Bundestag bei der Einbürgerungspolitik an die Weisungen
der Regierung gebunden.
II. Bundestag
§5 Zusammensetzung
(1) Der Bundestag setzt sich aus den offiziell gewählten Kongressmitgliedern zusammen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
§6 Konstituierende Sitzung
(1) Zeitgleich mit der Verkündung der spielinternen Ergebnisse der ruft der Bundestagspräsident die
gewählten Abgeordneten zu einer konstituierenden Sitzung zusammen.
(2) Die konstituierende Sitzung findet im offiziellen sim-deutschen Forum statt.
(3) Alle Abgeordneten haben die Pflicht sich spätestens 24h nach der Verkündung der
Wahlergebnisse im Forum einzufinden, es sei denn sie besitzen noch keinen Forenaccount. In diesem Falle tritt §2.2 ein.
§7 Bundestagsbericht
(1) Am Ende jeder Legislaturperiode jedoch vor der Wahl eines neuen Bundestages wird ein
Bundestagsbericht erstellt.
(2) Der Bundestagsbericht enthält mindestens folgende Informationen:
Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten in der abgelaufenen
Legislaturperiode, die Anwesenheit der Abgeordneten bei der konstituierenden Sitzung und Sanktionen gegen einzelne Abgeordnete. Bei Bedarf können weitere Informationen hinzugefügt werden. Der Bundestagsbericht wird in einem Spezialarchiv von Bundestagspräsident zu Bundestagspräsident weitergegeben.
(3) Der Bundestagsbericht wird vom Bundestagsschreiber erstellt, der vom Bundestagspräsidenten ausgewählt wird. Will dieser dieser Aufgabe nicht nachkommen und kann kein anderer für diese Aufgabe gefunden werden, obliegt diese Aufgabe dem Bundestagspräsidenten höchstpersönlich.
III. Bundestagspräsident
§8 Wahl
(1) Zu Beginn einer Legislaturperiode hat ein beliebiger Kongressabgeordneter einen Thread zu erstellen, in dem andere Kongressmitglieder für die Wahl aufgestellt werden können. Diese können ihre Nominierung jederzeit vor Wahlbeginn wiederrufen.
(2) 24 Stunden nach Erstellung dieses Themas wird eine Abstimmung gestartet. Zum Wahlsieg reicht eine einfache Mehrheit.
§9 Dauer der Amtsbefugnisse
(1) Der Bundestagspräsident wird für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt.
(2) Die Periode beginnt mit der Wahl des Bundestagsmitgliedes zum Bundestagspräsidenten
und endet mit der rechtmäßigen Wahl seines Nachfolgers.
(3) Die Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.
(4) Der Bundestagspräsident kann von seinem Amt zurücktreten. In diesem Fall bleibt er
Präsident bis die Wahl seines Nachfolgers, welche er leitet abgeschlossen ist.
(5) Der Bundestagspräsident kann mit einer Mehrheit von 2/3 aller abgegebenen Stimmen abgewählt werden. Nach erfolgter Abwahl ist eine Neuwahl innerhalb 24h durchzuführen. Diese wird durch den
Landespräsidenten durchgeführt.
§10 Amtsbefugnisse
(1) Der Bundestagspräsident ist der Hüter der Geschäftsordnung des Bundestages.
(2) Unter die Amtsbefugnisse des Bundestagspräsidenten fallen insbesondere die
Überprüfung von Wortmeldungen der Abgeordneten auf Konvergenz mit den aufgestellten
Richtlinien dieser Verordnung, die Leitung der Diskussionen und Abstimmungen im
Forumsbereich, sowie die Sanktionierung von Fehlverhalten der einzelnen Abgeordneten.
(3) Der Bundestagspräsident erhält hierfür vom Forumsadministrator, nach der Bestätigung
seiner Wahl durch den ausscheidenden Bundestagspräsidenten die notwendigen
Forumsrechte. Der ausscheidende Bundestagspräsident verliert diese Rechte im gleichen
Zug.
(4) Sollte der ausscheidende Bundestagspräsident die Wahl gegenüber dem
Forumsadministrator nicht bestätigen, so erhält der gewählte Bundestagspräsident diese
Rechte spätestens 48h nach seiner Wahl und nach Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Wahl
durch den Landespräsidenten.
IV. Abstimmungen und Beratungen
§11 Ort
(1) Abstimmungen finden grundsätzlich im offiziellen sim-deutschen Forum statt.
§12 Durchführung
(1) Eine Abstimmung kann lediglich nach vorangegangener Beratung durchgeführt werden.
(2) Die Mindestdauer einer Beratung beträgt 24h.
(3) Der Abstimmungszeitraum beträgt 24h. Eine Abstimmungsfrage ist so zu formulieren, dass
eine Entscheidung mit „Ja“, „Nein“ oder “Enthaltung” möglich ist.
(4) In dringenden Fällen können die Dauer verkürzt werden, hierauf ist bei der Ankündigung
durch den Bundestagspräsidenten explizit hinzuweisen.
(4) Über die Dringlichkeit eines Antrags entscheidet der Bundestagspräsident nach
pflichtgemäßem Ermessen.
§13 Beschlussfassung
(1) Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Abgeordneten
anwesend ist und seine Stimme abgegeben hat. (Stimmberechtigtenmehrheit)
(2) Die Abgeordneten sind verpflichtet abzustimmen.
(3) Die Abstimmung erfolgt einzeln im Forum unter dem entsprechenden Thread.
(4) Sollte ein Beschluss auf Grund fehlender Beschlussfähigkeit nicht angenommen worden
sein, so reicht bei dessen wiederholter Aufrufung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(Anwesenheitsmehrheit)
(5) Für die wiederholte Aufrufung eines Gesetzesvorschlages gelten die Bestimmungen des
§14 GO.
§14 Besondere Vorschriften
(1) Bei folgenden Abstimmungen ist eine 2/3-Mehrheit notwendig:
1. Änderung, welche dieses Gesetz betreffen
2. Allianzen
3. Absetzungsverfahren des Landespräsidenten
(2) Für häufig wiederkehrende Gesetze insbesondere Bündnisverlängerungen, sowie die
Spenden an die Bundesbank kann der Bundestagspräsident auf ein Verfahren im Sinne des
§14 GO verzichten. Diese Vorschläge werden direkt ingame als proposal erstellt.
§15 Sanktionen
(1) Der Bundestagspräsident kann Sanktionen gegen Abgeordnete verhängen, welche entgegen diese Geschäftsordnung handeln.
(2) Vor jeglicher Sanktionierung ist dem Beschuldigten die Möglichkeit zur Stellungnahme
innerhalb von 24 Stunden zu gewähren.
§16 Extremismus
(1) Der Deutsche Bundestag grenzt sich von jeder Art von Extremismus ab.
(2) Extremistische Äußerungen können vom Bundestagspräsidenten gelöscht oder
verschoben werden.
(3) Eine Sanktionierung im Sinne des Absatzes 3 ist auch bei beleidigenden oder
verunglimpfenden Äußerungen eines Abgeordneten möglich.
§17 Vergütung
(1) Bundestagsabgeordnete erhalten für Ihr Amt keine Vergütung.
(2) Dem Bundestagsvorsitzenden kann auf Antrag eines Abgeordneten mit einfacher Mehrheit
eine Entschädigung gewährt werden für Ausgaben, die sich auf sein Amt bezogen.
(3) Jeder Abgeordnete sollte von dem für den Sitz im Bundestag erhaltenen Gold 2,5 Gold an
die Bundesbank spenden.